Die Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung hat bei ihrer Sitzung am 17. September 2010 eine Stellungnahme zu den ethischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Biobanken beschlossen.
Sie empfiehlt Bund und Ländern, durch spezielle gesetzliche Regelungen in den Datenschutzgesetzen den Persönlichkeitsschutz der Spender in Biobanken zu verbessern. Dies müsse sowohl durch höhere Anforderungen an die Aufklärung und die Einwilligung der Spender als auch durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt werden.